Soweit gesetzlich zulässig wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers wegbedungen und durch die nachfolgenden Bestimmungen ersetzt.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt das zuständige Gericht des Geschäftssitzes der Tresortech AG als ausschliesslicher Gerichtsstand. Einzig anwendbar ist das Schweizer Recht.
Düdingen, 9. September 2014 / Version 1.1